CEVIRICI-KURT
Praxis für Psychotherapie
Frankfurt
Kostenerstattungsverfahren
Bei mir können in der Regel problemlos folgende Personen die Kosten einer Psychotherapie abrechnen:
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Privat-Versicherte
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Beihilfeberechtigte
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Selbstzahler
Schwieriger ist es bei Gesetzlich-Versicherten, da die gesetzlichen Krankenkassen neben der fachlichen Eignung (über die ich als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge), nur mit einer begrenzten Anzahl an Psychotherapeuten einen Vertrag zur Abrechnung schließen, diese Abrechnungserlaubnis nennt sich Kassensitz. Leider gibt es nachweislich zu wenige Kassensitze in Deutschland, u.a. deswegen auch die langen Wartezeiten.
In der Kostenerstattung haben gesetzlich Versicherte - die keinen Therapieplatz finden - die Möglichkeit, die Behandlung durch einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung (in einer Privatpraxis, wie ich sie betreibe) zu beantragen und die Kosten einer selbstbeschafften Psychotherapie von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Nach §13 Abs. 3 SGB V hat die Krankenkasse die Kosten der Behandlung zu erstatten.
Die Kostenerstattung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Krankenkasse bzw. die Kassenpraxen keinen Psychotherapieplatz anbieten können. Demzufolge sollte man nachweisen können, dass kein Behandlungsplatz bei einer/m zugelassenen Therapeuten/in in zumutbarer Zeit verfügbar ist. Wartezeiten, die mehr als drei Monate betragen, gelten grundsätzlich als nicht zumutbar. Auch Gerichte lehnen Wartezeiten auf Behandlungsplätze, die über sechs Wochen hinausgehen, meist als unzumutbar ab. Auch sind Ihnen als Patient oder Patientin nicht mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandlern zuzumuten. Sie können nun beispielsweise mich nach freien Plätzen in meiner Privatpraxis anfragen. Falls ich Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme zeitnah einen freien Therapieplatz zur Verfügung stellen kann, sollten Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten der Behandlung in meiner Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V übernehmen wird. Ich unterstütze Sie hierbei und begründe zusätzlich aus eigener Sicht den Antrag. Falls Sie weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt Kostenerstattung-Anleitung benötigen, kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular.
Anmerkung:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass einige der gesetzlichen Krankenkassen behaupten, Kostenerstattung gebe es seit April 2017 nicht mehr. Dies ist faktisch falsch und entspricht nicht der gesetzlichen Grundlage.